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Teilkasko,Vollkasko


Autor: "Egmar Hellwich" (2005-11-27 14:39:50)

In den Anträgen zur Kraftfahrtversicherung werden u.a. in der
Rubrik Vertragsumfang angeboten:
-Vollkasko ( mit ...SB )
-Vollkasko ( mit ...SB ) plus Teilkasko ( mit ...SB )
In den allgemenen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (=
Vertragsleistung )
wird als Umfang der Versicherung angegeben, daß die Leistungen derVollkasko
die Leistungen der Teilkako beinhatet.
Welchen Sinn macht dann die Fahrzeugversicherung "Vollkasko ( VK ) plus
Teilkasko ( TK )" ,wenn die TK in der VK bereits enthalten ist?
Lohnt sich diese Art Versicherung überhaupt für den Versicherungsnehmer?
Vielen Dank für Eure Informationen!
Gruß Egmar H.

Autor: "Michael Landenberger" (2005-11-27 15:01:11)

"Egmar Hellwich" schrieb:

> In den Anträgen zur Kraftfahrtversicherung werden u.a. in der
> Rubrik Vertragsumfang angeboten:
> -Vollkasko ( mit ...SB )
> -Vollkasko ( mit ...SB ) plus Teilkasko ( mit ...SB )
> In den allgemenen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
> (= Vertragsleistung )
> wird als Umfang der Versicherung angegeben, daß die Leistungen
> derVollkasko die Leistungen der Teilkako beinhatet.
> Welchen Sinn macht dann die Fahrzeugversicherung "Vollkasko ( VK )
> plus Teilkasko ( TK )" ,wenn die TK in der VK bereits enthalten
> ist?

Ich vermute mal, dass der erste Tarif eine Vollkasko mit SB bezeichnet,
bei der bei Teilkaskoschäden (z. B. Diebstahl, Sturm) keine SB fällig
wird. Oder die SB ist für Voll- und Teilkaskoschäden gleich.
Der zweite Tarif gilt für eine Versicherung, die sowohl für Voll- als
auch für Teilkaskoschäden eine (jeweils unterschiedliche) SB vorsieht.

Gruß

Michael

Autor: "Michael Landenberger" (2005-11-27 15:01:11)


Autor: "Michael Landenberger" (2005-11-27 15:01:11)

"Egmar Hellwich" schrieb:

> In den Anträgen zur Kraftfahrtversicherung werden u.a. in der
> Rubrik Vertragsumfang angeboten:
> -Vollkasko ( mit ...SB )
> -Vollkasko ( mit ...SB ) plus Teilkasko ( mit ...SB )
> In den allgemenen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
> (= Vertragsleistung )
> wird als Umfang der Versicherung angegeben, daß die Leistungen
> derVollkasko die Leistungen der Teilkako beinhatet.
> Welchen Sinn macht dann die Fahrzeugversicherung "Vollkasko ( VK )
> plus Teilkasko ( TK )" ,wenn die TK in der VK bereits enthalten
> ist?

Ich vermute mal, dass der erste Tarif eine Vollkasko mit SB bezeichnet,
bei der bei Teilkaskoschäden (z. B. Diebstahl, Sturm) keine SB fällig
wird. Oder die SB ist für Voll- und Teilkaskoschäden gleich.
Der zweite Tarif gilt für eine Versicherung, die sowohl für Voll- als
auch für Teilkaskoschäden eine (jeweils unterschiedliche) SB vorsieht.

Gruß

Michael