« zurück zur Hauptseite...
Teilkasko,Vollkasko
Autor: "Egmar Hellwich" (2005-11-27 14:39:50)
In den Anträgen zur Kraftfahrtversicherung werden u.a. in der
Rubrik Vertragsumfang angeboten:
-Vollkasko ( mit ...SB )
-Vollkasko ( mit ...SB ) plus Teilkasko ( mit ...SB )
In den allgemenen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (=
Vertragsleistung )
wird als Umfang der Versicherung angegeben, daß die Leistungen
derVollkasko
die Leistungen der Teilkako beinhatet.
Welchen Sinn macht dann die Fahrzeugversicherung "Vollkasko ( VK ) plus
Teilkasko ( TK )" ,wenn die TK in der VK bereits enthalten ist?
Lohnt sich diese Art Versicherung überhaupt für den
Versicherungsnehmer?
Vielen Dank für Eure Informationen!
Gruß Egmar H.
Autor: "Michael Landenberger" (2005-11-27 15:01:11)
"Egmar Hellwich" schrieb:
> In den Anträgen zur Kraftfahrtversicherung werden u.a. in der
> Rubrik Vertragsumfang angeboten:
> -Vollkasko ( mit ...SB )
> -Vollkasko ( mit ...SB ) plus Teilkasko ( mit ...SB )
> In den allgemenen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
> (= Vertragsleistung )
> wird als Umfang der Versicherung angegeben, daß die Leistungen
> derVollkasko die Leistungen der Teilkako beinhatet.
> Welchen Sinn macht dann die Fahrzeugversicherung "Vollkasko ( VK )
> plus Teilkasko ( TK )" ,wenn die TK in der VK bereits enthalten
> ist?
Ich vermute mal, dass der erste Tarif eine Vollkasko mit SB bezeichnet,
bei der bei Teilkaskoschäden (z. B. Diebstahl, Sturm) keine SB fällig
wird. Oder die SB ist für Voll- und Teilkaskoschäden gleich.
Der zweite Tarif gilt für eine Versicherung, die sowohl für Voll- als
auch für Teilkaskoschäden eine (jeweils unterschiedliche) SB
vorsieht.
Gruß
Michael
Autor: "Michael Landenberger" (2005-11-27 15:01:11)
Autor: "Michael Landenberger" (2005-11-27 15:01:11)
"Egmar Hellwich" schrieb:
> In den Anträgen zur Kraftfahrtversicherung werden u.a. in der
> Rubrik Vertragsumfang angeboten:
> -Vollkasko ( mit ...SB )
> -Vollkasko ( mit ...SB ) plus Teilkasko ( mit ...SB )
> In den allgemenen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
> (= Vertragsleistung )
> wird als Umfang der Versicherung angegeben, daß die Leistungen
> derVollkasko die Leistungen der Teilkako beinhatet.
> Welchen Sinn macht dann die Fahrzeugversicherung "Vollkasko ( VK )
> plus Teilkasko ( TK )" ,wenn die TK in der VK bereits enthalten
> ist?
Ich vermute mal, dass der erste Tarif eine Vollkasko mit SB bezeichnet,
bei der bei Teilkaskoschäden (z. B. Diebstahl, Sturm) keine SB fällig
wird. Oder die SB ist für Voll- und Teilkaskoschäden gleich.
Der zweite Tarif gilt für eine Versicherung, die sowohl für Voll- als
auch für Teilkaskoschäden eine (jeweils unterschiedliche) SB
vorsieht.
Gruß
Michael
ähnliche Themen
- Auftragsbearbeitung Handwerk
- immobilien mallorca
- polnische pflegekräfte
- » Nach zwei Jahren in die Teilkasko?
- » Noch Vollkasko fÃźr 1997er Golf III?
- » Leasing Totalschaden ohne Vollkasko
- » Was passiert mit Vollkasko SF Klassen, wenn die VK nicht genutzt wird?
- » =?iso-8859-15?Teilkasko und Beitragserhöhung
- » teilkasko nur zum 1.1.beginnen?
- » Glasbruch ueber Teilkasko - Mehrwertsteuer?
- » Auto aufgebrochen, Radio Weg - Teilkasko?
- » Re: wie lange ist Vollkasko sinnvoll?
- » Teilkasko - was bringt sie wirklich?