« zurück zur Hauptseite...

Fahrzeugbrief und -schein weg


Autor: Volker Neurath (2003-08-18 19:21:45)

Kay-Uwe Pesch wrote:

>Nein, kann er nicht. Der ist der einzige Eigentumsnachweis, der gilt
>(ein alter Kaufvertrag für Dein Auto ist in der Hinsicht für die
>Rundablage).

Schon merkwuerdig -- ich wiuerde auf einen Kaufvertrag deutlich mehr
geben, als auf den Brief.
Wenn der Brief Eigentumsnachweis ist, dann reicht es, wenn ich ihn dir
klaue, um dich anschliessend mit guten Erfolgsaussichten auf
herausgabe des Autos zu verklagen.

volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"

Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)

Autor: Volker Neurath (2003-08-18 19:21:45)

Mario Schulze wrote:

>Auch die Nachweise für HU und AU muß man aufbewahren und den HU-Nachweiß
>sogar ständig im KfZ mitführen.

??
Den fuer die AU, denke ich...

volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"

Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)

Autor: Volker Neurath (2003-08-18 19:21:45)


Autor: Volker Neurath (2003-08-18 19:21:45)

Mario Schulze wrote:

>Auch die Nachweise für HU und AU muß man aufbewahren und den HU-Nachweiß
>sogar ständig im KfZ mitführen.

??
Den fuer die AU, denke ich...

volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"

Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)

Autor: alexmagnum ohnewerbung @gmx.de (A. Becker) (2003-08-18 19:33:07)

On Sun, 17 Aug 2003 19:34:04 +0200, "Steffen Ramlow"
wrote:

>Hi,
>
>habe leider Fahrzeugbrief und -schein beim Umzug verloren, vom
>Fahrzeugschein hab ich noch ne Kopie. Will das Auto jedoch eh gerade
>verkaufen. Muß ich den Kram jetzt neu besorgen? Wenn ja, wo, wie?

Wuerd mich auch mal interessieren. Hab hier noch ne geklaute C-Klasse
auf dem Hof stehen.

Autor: Oliver Kastner (2003-08-19 08:06:20)

Oliver Kastner wrote:

>Volker Neurath wrote:
>
>>Wenn der Brief Eigentumsnachweis ist, dann reicht es, wenn ich ihn dir
>>klaue, um dich anschliessend mit guten Erfolgsaussichten auf
>>herausgabe des Autos zu verklagen.
>
>Du hast sehr selektiv gequotet. Kay-Uwe hat doch geschrieben:
>"Du musst einen neuen Brief haben, in dem Du als Halter
>stehst, sonst kannst Du das Auto nicht verkaufen."

Obwohl, wenn ich das noch mal lese - wenn du ein Auto ummelden willst,
stehst du ja noch nicht im Schein, und auf der Zulassungsstelle musste
ich bis jetzt nur Brief (beim Neuwagen) und (zusätzlich bei
Gebrauchtwagen) Schein mitsamt HU+AU Nachweis vorlegen, wenn man alle
diese Unterlagen hat, kann man den Wagen ummelden.

Offiziell ist aber tatsächlich der Brief der einzige
Eigentumsnachweis. Ich würde zwar einen Kaufvertrag über ein Auto
immer nur schriftlich abschließen, aber grundsätzlich dürfte hier
keine Formvorschrift gelten, ein mündlicher Vertrag wäre also auch
gültig.

Gruß
Oliver

Autor: f.t@gmx.de (Frank Tischendorf) (2003-08-19 11:42:58)

"Kay-Uwe Pesch" schrieb :
[Mitführen von Prüfberichten]
>Beide. Allerdings (wenn man Haare spalten will) steht im Gesetz nicht
>"mitführen", sondern "auf Verlangen befugten Personen vorzeigen".

Da wir gerade beim Haarespalten sind: Wenn mitführen oder sofortiges
Vorlegen gefordert ist, steht es auch so im Gesetz (Fz-Schein, BE bei
KKR, ABE bei nicht eintragungspflichtigen Teile etc.) Ansonsten reicht
IMHO die Aussage: "Habe ich zu Hause und kann ich ihnen vorlegen."

Man sollte es zwar unterlassen Polizei etc. auf diese Weise zu reizen,
aber alleine deswegen kann einem kein Strick gedreht werden.
Da dafür keine Sanktionen laut Bußgeldkatalog, Tatbestandskatalog oder
§69a StVZO vorgesehen sind, hat es auch keine weiteren Folgen (außer
etwas Zeit um den Prüfbericht zu Hause aufs Fax zu legen).


mfg
ft

Autor: "Kay-Uwe Pesch" (2003-08-21 00:17:09)

Frank Tischendorf wrote:

> Da wir gerade beim Haarespalten sind: Wenn mitführen oder sofortiges
> Vorlegen gefordert ist, steht es auch so im Gesetz (Fz-Schein, BE
bei
> KKR, ABE bei nicht eintragungspflichtigen Teile etc.) Ansonsten
> reicht IMHO die Aussage: "Habe ich zu Hause und kann ich ihnen
> vorlegen."

Unwidersprochen richtig. Nur - wer will nachts um halb drei irgendwo
in der Pampa mit einem Ordnungshüter ausdiskutieren, ob es einen
Unterschied zwischen "mitführen" und "vorzeigen" gibt? Du hast ja
Recht, dass das Nichtmitführen keine OWi ist, aber ich kenne reichlich
Fälle, in denen das "Ich faxe Ihnen den morgen zu" nicht akzeptiert
wurde oder andere, in denen es etwas unangenehm war, dass der
Streifenwagen vor dem Haus wartet, bis der Betroffene den UB in der
Wohnung gefunden hat. Sieht nicht so dolle aus, hab ich mir sagen
lassen ;-)

Macht IMHO mehr Stress, wenn AU- und HU-Bericht nicht im Auto liegen.
Man sollte die beiden allerdings nicht zu den Fahrzeugpapieren
stecken, sondern ins Bordbuch oder ins Handschuhfach. Wenn die Papiere
geklaut werden, geht die Sucherei nach Ersatzberichten los.

By the way: Andreas, wie lange hat das Nachdrucken Deines Berichtes
eigentlich gedauert (von der Anfrage bis "Bitte schön, Ihr Bericht.")?

Gruß - Kay


--
Seid zuversichtlich - zumindest, bis sie anfangen, Tiere paarweise
nach Cape Canaveral zu bringen...

Autor: Andreas Cammin (2003-08-21 12:40:31)

Kay-Uwe Pesch wrote:

> By the way: Andreas, wie lange hat das Nachdrucken Deines Berichtes
> eigentlich gedauert (von der Anfrage bis "Bitte schön, Ihr Bericht.")?

Das Problem war ja nicht das Ausdrucken (dazu müsste ich im Prinzip nur zur
DEKRA fahren). Die eigentliche Verzögerung ist ja dadurch zustande gekommen
dass ich das vorige Kennzeichen, unter dem der Bericht gemacht wurde,
falsch übermittelt bekam und die Büromädels in der hiesigen Niederlassung
offensichtlich nicht bereit oder in der Lage waren, das Fahrzeug nach
Fahrgestellnr. zu suchen. Dass ich den Nachdruck jetzt noch nicht habe,
liegt einfach daran dass ich bisher noch keine Gelegenheit hatte, bei der
DRKRA vorbei zu fahren. Noch brauch ich ihn ja nicht so dringend, da der
Brief ja auch noch verlustig ist, dürften noch einige Wochen ins Land
ziehen, bis wir den Wagen endlich ummelden können.

Andreas
--
Wühle nicht im Schreibtisch, wühle unterm Rock!
(ein Gast bei Vera int Veen zum Thema "Vertrauen in der Beziehung")

Autor: f.t@gmx.de (Frank Tischendorf) (2003-08-21 17:57:29)

"Kay-Uwe Pesch" schrieb :
>ich kenne reichlich Fälle, in denen das "Ich faxe Ihnen den morgen zu"
>nicht akzeptiert wurde oder andere, in denen es etwas unangenehm war,
>dass der Streifenwagen vor dem Haus wartet, bis der Betroffene den UB in
>der Wohnung gefunden hat.

Ok, wenn das in deiner Gegend so ist. Andere Länder, andere Sitten. ;-)

Von solchen Fällen habe ich hier noch nicht gehört, mag sein das die
hiesigen "Ordnungshüter" anders drauf sind. Wir drucken die Berichte nur
nach, weil sie verbummelt werden (bevorzugt weil sie im Auto lagen) und
später auf der Zulassungsstelle gebraucht werden.

mfg
ft

 «    ‹    1    2    3    ›    »