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Darf man Dachboxen selbst bauen bzw. bruachen die eine ABE oder so?
Autor: "Harald Horn" (2007-12-09 11:46:29)
Hallo
ich bin stolzer Besitzer eines Passat Variant mit Dachrehling, und würde
mir
evtl. eine Dachbox
dafür selbst bauen.
Darf man das in Deutschland einfach so oder braucht das Ding dann wieder
tausend Zulassungen?
Gruß,
Harald
Autor: Henning Koch (2007-12-09 13:16:05)
On Sun, 9 Dec 2007 11:46:29 +0100, Harald Horn wrote:
>ich bin stolzer Besitzer eines Passat Variant mit Dachrehling, und
würde mir
>evtl. eine Dachbox
>dafür selbst bauen.
>Darf man das in Deutschland einfach so oder braucht das Ding dann wieder
>tausend Zulassungen?
Wenn das Teil ohne Werkzeug abnehmbar ist, würde ich es als Ladung
betrachten. Dann gelten "nur" die Vorschriften der StVO.
Ist das Teil mit dem Fahrzeug fest verbunden, gelten zusätzlich die
Vorschriften der StVZO. Da es für Dachboxen keine eigene Regelung
gibt, würde ich hier anhand des Beispielkatalogs zu §19 StVZO die
Regelung für Dachgepäckträger entsprechend anwenden:
"6.12 Dachgepäckträger: Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt
nicht, weil keine Genehmigung und / oder Teilegutachten erforderlich.
ohne Einschränkung verwendbar muß jedoch der StVZO entsprechen"
mit dem Hinweis "zulässige Dachlast beachten"
Hier insbesondere zu beachten ist §30 StVZO, und genau da besteht IMO
auch das größte Risiko, dass jemand die Sachlage anders
einschätzt als
der Erbauer und dann durch Maßnahmen nach §5 FZV dem Verwender
einige
Scherereien entstehen.
Nebenbei besteht natürlich immer das Risiko, dass jemand die
Rechtslage anders beurteilt als ich, weil IANAL und für den Einzelfall
gibts die Rechtsberatung ja eh nur beim Anwalt....
Autor: Henning Koch (2007-12-09 13:16:05)
Autor: Henning Koch (2007-12-09 13:16:05)
On Sun, 9 Dec 2007 11:46:29 +0100, Harald Horn wrote:
>ich bin stolzer Besitzer eines Passat Variant mit Dachrehling, und
würde mir
>evtl. eine Dachbox
>dafür selbst bauen.
>Darf man das in Deutschland einfach so oder braucht das Ding dann wieder
>tausend Zulassungen?
Wenn das Teil ohne Werkzeug abnehmbar ist, würde ich es als Ladung
betrachten. Dann gelten "nur" die Vorschriften der StVO.
Ist das Teil mit dem Fahrzeug fest verbunden, gelten zusätzlich die
Vorschriften der StVZO. Da es für Dachboxen keine eigene Regelung
gibt, würde ich hier anhand des Beispielkatalogs zu §19 StVZO die
Regelung für Dachgepäckträger entsprechend anwenden:
"6.12 Dachgepäckträger: Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt
nicht, weil keine Genehmigung und / oder Teilegutachten erforderlich.
ohne Einschränkung verwendbar muß jedoch der StVZO entsprechen"
mit dem Hinweis "zulässige Dachlast beachten"
Hier insbesondere zu beachten ist §30 StVZO, und genau da besteht IMO
auch das größte Risiko, dass jemand die Sachlage anders
einschätzt als
der Erbauer und dann durch Maßnahmen nach §5 FZV dem Verwender
einige
Scherereien entstehen.
Nebenbei besteht natürlich immer das Risiko, dass jemand die
Rechtslage anders beurteilt als ich, weil IANAL und für den Einzelfall
gibts die Rechtsberatung ja eh nur beim Anwalt....
Autor: Frank Kemper (2007-12-09 14:24:29)
Harald Horn wrote:
> Darf man das in Deutschland einfach so oder braucht das Ding dann wieder
> tausend Zulassungen?
IANAL, aber wenn ich mal die Analogie zum Motorrad bemühen darf, dann
sind Koffer dann zulassungspflichtig, wenn sie fest mit dem Motorrad
verschraubt sind, das gilt IMHO auch für Koffertragesysteme (vulgo:
Gepäckträger). Wenn sie allerdings so mit dem Motorrad verbunden
sind,
dass man sie ohne Werkzeug wieder abnehmen kann, dann müssen sie nicht
zugelassen werden.
Deshalb gehe ich davon aus, dass Du Deine Dachbox dann nicht eintragen
lassen musst, wenn sie mit Knebelschrauben o.ä. befestigt wird. Vor dem
Selbstbau einer Dachbox würde ich mich an Deiner Stelle aber einmal
schlau machen, was eine fertige Dachbox (evtl gebraucht) kostet - das
wäre vielleicht der günstigere Weg.
Meine Eltern hatten vor über 30 Jahren mal einen Peugeot 504 Familiale
mit 7 Sitzen, der dann noch einen Kofferraum wie ein Golf hatte. Für
eine große Urlaubsreise baute mein Vater einen Alukoffer, den er auf
einen Dachgepäckträger setzte. Der Deckel wurde mit
Gummiverschlüssen
zugehalten, wie man sie als Haubenverschlüsse bei Sportwagen kennt. Auf
der Autobahn bei 130 ist der Deckel dann abgeflogen. Das Thema ist also
technisch nicht ganz ohne;-)
Frank
--
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