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Verkehrsvorschriften im Ausland (Parkscheibe Schweiz)


Autor: "Heinrich Pfeifer" (2006-09-19 11:09:23)

Bin Deutscher und gelegentlich in der Schweiz unterwegs.

An Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht steht in Deutschland immer auf einem
Schild, wie lang man hier parken darf.

Anders in der Schweiz: dort sieht man nur das Symbol, dass man eine
Parkscheibe benutzen muss, aber keine Angabe der Höchstdauer. Ich habe
einige Schweizer danach gefragt, aber die meisten haben nur mit den
Schultern gezuckt. Da ich weiß, dass Geldbußen in der Schweiz stets saftig
sind, und da ich auch schon gehört habe, dass säumige Parker gelegentlich
mit einer Blockiervorrichtung am Wegfahren gehindert werden, fragte ich
weiter, bis mir einer sagte, die Höchstdauer stünde vielleicht auf der
Parkscheibe.

Aber meine Parkscheibe stammt aus Deutschland, sieht auf der Vorderseite
genau so aus wie die, die die Schweizer Autos hinterm Fenster haben, und da
steht nichts drauf über die zulässige Parkdauer.


Also: kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat? Und vor allem,
gibt es eine landesweit einheitliche Regelung, oder muss ich in jedem Kanton
anders rechnen?

Schließlich die rechtliche Frage: welchen Aufwand muss ich als Bürger eines
Nachbarstaates treiben, um vom Heimatland abweichende Verkehrsvorschriften
auszuforschen? Die in jedem Staat unterschiedlichen Tempolimits stehen
gewöhnlich an der Grenze angeschrieben, aber damit hat sichs dann. Hat der
Gastgeber-Staat eine Informationspflicht gegenüber seinen ausländischen
Gästen, deren Führerschein er anstandslos anerkennt? Wahrscheinlich nicht,
so dass ich mich irgendwo - wo? - vor der Reise über alle abweichenden
Vorschriften dieses Landes erkundigen müsste. Oder ich bewege mich im
Gastland nach heimischen Vorschriften und nach Gefühl und nehme in Kauf,
dass mir Fallensteller in Uniform begegnen.


--

Heinrich
http://www.gartrip.de
mail: new<at>gartrip.de

Autor: "Pascal Meister" (2006-09-19 12:32:23)

"Heinrich Pfeifer" schrieb im Newsbeitrag
news:eeoc6i$k7p$1@online.de...

> Bin Deutscher und gelegentlich in der Schweiz unterwegs.
>
> An Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht steht in Deutschland immer auf
> einem Schild, wie lang man hier parken darf.
>
> Anders in der Schweiz: dort sieht man nur das Symbol, dass man eine
> Parkscheibe benutzen muss, aber keine Angabe der Höchstdauer. Ich habe
> einige Schweizer danach gefragt, aber die meisten haben nur mit den
> Schultern gezuckt. Da ich weiß, dass Geldbußen in der Schweiz stets saftig
> sind, und da ich auch schon gehört habe, dass säumige Parker gelegentlich
> mit einer Blockiervorrichtung am Wegfahren gehindert werden, fragte ich
> weiter, bis mir einer sagte, die Höchstdauer stünde vielleicht auf der
> Parkscheibe.
>
> Also: kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat? Und vor allem,
> gibt es eine landesweit einheitliche Regelung, oder muss ich in jedem
> Kanton anders rechnen?

OK. Wenn es eine gewöhnliche blaue Zone ist bzw. ein Schild ohne zusätzliche
Angabe der Höchst-Parkdauer dasteht, dann gilt in allen Kantonen Folgendes:

- Parkscheibe auf die nächstfolgende "ganze" halbe Stunde einstellen, ab
dieser Zeit darfst Du dann 60 Minuten parken
- Beispiel: Ankommen um 15:35 ==> Parkscheibe auf 16:00 einstellen ==>
Parken bis 17:00 erlaubt
- Über Mittag und nachts gilt, dass beim Ankommen ab 11:30 auf jeden Fall
bis 14:30 geparkt werden darf bzw. ab 18:00 auf jeden Fall bis 09:00 morgens

In sehr wenigen Fällen steht auf der Parkscheiben-Tafel z.B. "4 Stunden"
oder "15 Stunden" - dann gilt diese erlaubte Parkzeit ab der eingestellten
Uhrzeit.

Ach ja, und die Tätigkeit heisst in der Schweiz nicht "Parken", sondern
"Parkieren"...

Gruss aus der Schweiz

Pascal

Autor: "Pascal Meister" (2006-09-19 12:32:23)


Autor: "Pascal Meister" (2006-09-19 12:32:23)

"Heinrich Pfeifer" schrieb im Newsbeitrag
news:eeoc6i$k7p$1@online.de...

> Bin Deutscher und gelegentlich in der Schweiz unterwegs.
>
> An Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht steht in Deutschland immer auf
> einem Schild, wie lang man hier parken darf.
>
> Anders in der Schweiz: dort sieht man nur das Symbol, dass man eine
> Parkscheibe benutzen muss, aber keine Angabe der Höchstdauer. Ich habe
> einige Schweizer danach gefragt, aber die meisten haben nur mit den
> Schultern gezuckt. Da ich weiß, dass Geldbußen in der Schweiz stets saftig
> sind, und da ich auch schon gehört habe, dass säumige Parker gelegentlich
> mit einer Blockiervorrichtung am Wegfahren gehindert werden, fragte ich
> weiter, bis mir einer sagte, die Höchstdauer stünde vielleicht auf der
> Parkscheibe.
>
> Also: kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat? Und vor allem,
> gibt es eine landesweit einheitliche Regelung, oder muss ich in jedem
> Kanton anders rechnen?

OK. Wenn es eine gewöhnliche blaue Zone ist bzw. ein Schild ohne zusätzliche
Angabe der Höchst-Parkdauer dasteht, dann gilt in allen Kantonen Folgendes:

- Parkscheibe auf die nächstfolgende "ganze" halbe Stunde einstellen, ab
dieser Zeit darfst Du dann 60 Minuten parken
- Beispiel: Ankommen um 15:35 ==> Parkscheibe auf 16:00 einstellen ==>
Parken bis 17:00 erlaubt
- Über Mittag und nachts gilt, dass beim Ankommen ab 11:30 auf jeden Fall
bis 14:30 geparkt werden darf bzw. ab 18:00 auf jeden Fall bis 09:00 morgens

In sehr wenigen Fällen steht auf der Parkscheiben-Tafel z.B. "4 Stunden"
oder "15 Stunden" - dann gilt diese erlaubte Parkzeit ab der eingestellten
Uhrzeit.

Ach ja, und die Tätigkeit heisst in der Schweiz nicht "Parken", sondern
"Parkieren"...

Gruss aus der Schweiz

Pascal

Autor: Andreas Pothe (2006-09-19 14:23:10)

Pascal Meister:

> OK. Wenn es eine gewöhnliche blaue Zone ist bzw. ein Schild ohne zusätzliche
> Angabe der Höchst-Parkdauer dasteht, dann gilt in allen Kantonen Folgendes:
>
> - Parkscheibe auf die nächstfolgende "ganze" halbe Stunde einstellen, ab
> dieser Zeit darfst Du dann 60 Minuten parken
> - Beispiel: Ankommen um 15:35 ==> Parkscheibe auf 16:00 einstellen ==>
> Parken bis 17:00 erlaubt
> - Über Mittag und nachts gilt, dass beim Ankommen ab 11:30 auf jeden Fall
> bis 14:30 geparkt werden darf bzw. ab 18:00 auf jeden Fall bis 09:00 morgens

Und wer glaubte, dass das deutsche Recht kompliziert sei, der war noch nie
in der Schweiz...

SCNR

--
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Autor: "Pascal Meister" (2006-09-19 21:01:48)

"Andreas Pothe" schrieb im
Newsbeitrag news:eeougf.1cc.1@news.pothe.de...

>> OK. Wenn es eine gewöhnliche blaue Zone ist bzw. ein Schild ohne
>> zusätzliche
>> Angabe der Höchst-Parkdauer dasteht, dann gilt in allen Kantonen
>> Folgendes:
>>
>> - Parkscheibe auf die nächstfolgende "ganze" halbe Stunde einstellen, ab
>> dieser Zeit darfst Du dann 60 Minuten parken
>> - Beispiel: Ankommen um 15:35 ==> Parkscheibe auf 16:00 einstellen ==>
>> Parken bis 17:00 erlaubt
>> - Über Mittag und nachts gilt, dass beim Ankommen ab 11:30 auf jeden Fall
>> bis 14:30 geparkt werden darf bzw. ab 18:00 auf jeden Fall bis 09:00
>> morgens
>
> Und wer glaubte, dass das deutsche Recht kompliziert sei, der war noch nie
> in der Schweiz...

In diesem einen Fall hast Du wohl Recht, wobei die Anleitung hierzulande auf
der Rückseite jeder Parkscheibe steht. :-)

Allerdings: Das Schweizer Recht ist in einigen wesentlichen Punkten (z.B.
Kaufrecht, Baurecht, Steuern) klar abweichend vom deutschen Recht - und es
gibt zwischen den 26 kleinen Schweizer Kantonen sicher mehr rechtliche
Unterschiede als zwischen den D-Bundesländern. Derzeit laufen diverse
Bestrebungen, die Rechtslage zu vereinheitlichen.

Gruss Pascal

Autor: "Heinrich Pfeifer" (2006-09-20 18:32:36)

"Pascal Meister" schrieb im Newsbeitrag
news:abb17$45103ea4$54492b08$21236@news.hispeed.ch...
>
> In diesem einen Fall hast Du wohl Recht, wobei die Anleitung hierzulande
> auf der Rückseite jeder Parkscheibe steht. :-)


... bei mir eben nicht. Hättest vielleicht erst mal die ursprüngliche Frage
lesen sollen.


Ist das nicht nett? Da hat die Schweiz vor ein paar Jahren die EU-konforme
Parkscheibe eingeführt, und damit das Ding nicht allzu EU-konform ist,
drucken sie auf die Rückseite Informationen, ohne die man sie nicht benutzen
kann - damit die EU-Ausländer dumm gucken?

--

Heinrich
http://www.gartrip.de
mail: new<at>gartrip.de

Autor: "Pascal Meister" (2006-09-20 20:11:37)

"Heinrich Pfeifer" schrieb im Newsbeitrag
news:eerrmg$i8c$1@online.de...

>> In diesem einen Fall hast Du wohl Recht, wobei die Anleitung hierzulande
>> auf der Rückseite jeder Parkscheibe steht. :-)
>
> ... bei mir eben nicht. Hättest vielleicht erst mal die ursprüngliche
> Frage lesen sollen.

Ich schrieb ja auch "hierzulande" - also bei allen Parkscheiben, die in der
Schweiz verteilt und verkauft werden.

> Ist das nicht nett? Da hat die Schweiz vor ein paar Jahren die EU-konforme
> Parkscheibe eingeführt, und damit das Ding nicht allzu EU-konform ist,
> drucken sie auf die Rückseite Informationen, ohne die man sie nicht
> benutzen kann - damit die EU-Ausländer dumm gucken?

Die Parkscheibe gibt es in der Schweiz tatsächlich erst seit etwa 15 Jahren,
wenn ich mich richtig erinnere. Die Schweizer mussten also ohnehin erst
lernen, wie dieses ominöse Ding zu bedienen ist - und da sind wohl einige
fleissige Beamte auf die Idee gekommen, man könne die Anleitung noch
erweitern - und das, ohne zu überlegen, wie Reisende damit umgehen sollen.

Mit Deiner Kritik hast Du natürlich Recht.

Zum Glück bin ich unschuldig. :-)

Gruss Pascal

Autor: Beat Leuppi (2006-09-20 23:19:48)

le Wed, 20 Sep 2006 20:11:37 +0200, "Pascal Meister"
a écrit:


>
>Die Parkscheibe gibt es in der Schweiz tatsächlich erst seit etwa 15 Jahren,
>wenn ich mich richtig erinnere.


Also ich meine, dass ich die erste Parkbusse wegen falsch
eingestellter Scheibe so Mitte der 70er Jahre in Basel gefasst habe.
Da gab es nämlich auf der Rückseite auch noch eine rote Zone (15 Std)
und ich hatte das Ding verkehrt hingelegt....

mfG Beat
--
das Leben ist keine Filmvorführung wo man Chipsknabbernd über die Leistungen anderer meckert
sondern eher ein Mitmachtheater.