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PKW verkauft - nicht ab- bzw. umgemeldet. Was nun?


Autor: Kai Steffen (2006-09-17 18:12:10)

Hallo zusammen!

Ich habe ende letztens Monats mein Pkw verkauft. Da mir der Käufer
"vernünftig" vorkam, habe ich ihm das Auto angemeldet übergeben, mit
einem Vermerk im Kaufvertrag, das der Pkw innerhalb von 2 Tagen um- bzw.
abgemeldet werden muß und der Käufer für alle Schäden nach
Fahrzeugübergabe (mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag vemerkt) haftet.
Nun habe ich am Freitag einen anderen Pkw zugelassen und dabei direkt
mal im Strassenverkehrsamt nachgefragt, ob mein altes Auto ab- bzw.
umgemeldet wurde. Dort sagte man mir, das der Pkw noch auf mich
zugelassen wäre, aber die Kopie des Kaufvertrages beim Amt eingegangen
ist. Auf meine Frage, was denn nun zu machen sei und ob man den Pkw.
evtl. zwangsstilllegen könnnte, sagte man mir, das eine Abmeldung nur
mit Kfz-Scheinund Brief möglich wäre. Aber den hat ja nun der Käufer.
Daraufhin habe ich meiner Versicherung (die auch eine Kopie des
Kaufvertrages nach Verkauf bekommen hat) über diesen Umstand
unterrichtet. Diese wollen nun erstmal den Käufer anschreiben und ihn
aufforden den Pkw umzumelden.
Na toll... wenn der Hinweis im Kaufvertrag schon "ignoriert" wird, habe
ich wenig Hoffnung, das er auf das Schreiben der Versicherung reagiert.
Der Käufer hatte einen deutschen Personalausweis, aus dem ich seinen
Namen und seine Adresse in den Kaufvertrag übernommen habe. Leider habe
ich vergessen, auch noch die Ausweisnummer zu notieren. So weiß man
natürlich nicht, ob der BPA echt war.
Habe allerdings schon einige Ausweise in der Hand gehabt, und wenn es
eine Fälschung war, war sie echt gut. (war halt dumm von mir, die
Ausweis Nummer nicht mit zu vermerken).

Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Das Straßenverkehrsamt
scheint sich ja nicht sonderlich dafür interessiert zu haben, und die
Versicherung will auch nur einen, in meinen Augen, nichts bringenden
Brief an den Käufer schreiben. Das beruhigt mich, um ehlrlich zu sein
nicht wirklich.

Habe schon überlegt, alles einem Rechtsanwalt zu übergeben. Aber macht
das Sinn?
Eine weitere Überlegung von mir war, abends bzw. nachts mal zu der mir
bekannten Adresse zu fahren, um dann einfach die Nummerenschilder
abzuschrauben und zum Straßenverkehrsamt bzw. zur örtlichen Polizei zu
bringen. Aber darf ich das so einfach? oder muß ich mit Monsequenzen
rechnen?
Telefonisch kann ich den Käufer nicht erreichen, da er weder im
Tel.-Buch steht, noch die Auskunft eine Nummer kennt.

Für Tips bin ich dankbar!
Aber bitte nicht solche wie: "Nie angemeldet abgeben" oder ähnliches.
Des es saudumm von mir war, weiß ich nun selber :-( Mir geht es nun um
Schadensminimierung.

Viele Grüße,
Kai

Autor: Bygvir Melkerson (2006-09-17 19:14:20)

On Sun, 17 Sep 2006 18:12:10 +0200, Kai Steffen
wrote:

>Für Tips bin ich dankbar!
>Aber bitte nicht solche wie: "Nie angemeldet abgeben" oder ähnliches.
>Des es saudumm von mir war, weiß ich nun selber :-( Mir geht es nun um
>Schadensminimierung.

Wie wäre es wenn du dich nackt vor das Auto stellst?

Autor: Bygvir Melkerson (2006-09-17 19:14:20)


Autor: Bygvir Melkerson (2006-09-17 19:14:20)

On Sun, 17 Sep 2006 18:12:10 +0200, Kai Steffen
wrote:

>Für Tips bin ich dankbar!
>Aber bitte nicht solche wie: "Nie angemeldet abgeben" oder ähnliches.
>Des es saudumm von mir war, weiß ich nun selber :-( Mir geht es nun um
>Schadensminimierung.

Wie wäre es wenn du dich nackt vor das Auto stellst?

Autor: Thomas Einzel (2006-09-17 19:44:23)

Kai Steffen schrieb:
...
> Ich habe ende letztens Monats mein Pkw verkauft. Da mir der Käufer
> "vernünftig" vorkam, habe ich ihm das Auto angemeldet übergeben, mit
> einem Vermerk im Kaufvertrag, das der Pkw innerhalb von 2 Tagen um- bzw.
> abgemeldet werden muß und der Käufer für alle Schäden nach
> Fahrzeugübergabe (mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag vemerkt) haftet.
> Nun habe ich am Freitag einen anderen Pkw zugelassen und dabei direkt
> mal im Strassenverkehrsamt nachgefragt, ob mein altes Auto ab- bzw.
> umgemeldet wurde. Dort sagte man mir, das der Pkw noch auf mich
> zugelassen wäre, aber die Kopie des Kaufvertrages beim Amt eingegangen
> ist. Auf meine Frage, was denn nun zu machen sei und ob man den Pkw.
> evtl. zwangsstilllegen könnnte, sagte man mir, das eine Abmeldung nur
> mit Kfz-Scheinund Brief möglich wäre. Aber den hat ja nun der Käufer.
> Daraufhin habe ich meiner Versicherung (die auch eine Kopie des
> Kaufvertrages nach Verkauf bekommen hat) über diesen Umstand
> unterrichtet. Diese wollen nun erstmal den Käufer anschreiben und ihn
> aufforden den Pkw umzumelden.
...
> Für Tips bin ich dankbar!
> Aber bitte nicht solche wie: "Nie angemeldet abgeben" oder ähnliches.
> Des es saudumm von mir war, weiß ich nun selber :-( Mir geht es nun um
> Schadensminimierung.

Hm ich mache mal ein x-post und fup2 de.soc.recht.misc

Außer http://bundesrecht.juris.de/stvzo/ 27.html (3) habe ich nichts
dazu gefunden, da scheint es fast so, dass du gar nicht allzu viel
falsch gemacht hast? Schau doch mal was man in d.c.r.m sagt.

BTW: ich lasse ein Fahrzeug beim Verkauf immer bei der Zulassungstelle
vorübergehend stilllegen.

Thomas

Autor: Holger Korn (2006-09-17 19:51:44)

Am 17.09.2006 18:12:10 schrieb Kai Steffen:


> Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Das Straßenverkehrsamt

die Pflicht-Versicherung dafür kündigen. dann ist das Fahrzeug sofort ohne
Versicherungsschutz und da die Versicherung dies der Zulassungsstelle
weiterleitet auch abgemeldet.


--
cu | |
|olger

Autor: Robert Gruener (2006-09-17 19:53:44)

Holger Korn schrieb:
> Am 17.09.2006 18:12:10 schrieb Kai Steffen:
>
>
>> Was habe ich jetzt noch f

Autor: Achim Waldek (2006-09-17 20:11:55)

Robert Gruener schrieb:
> Holger Korn schrieb:
>> Am 17.09.2006 18:12:10 schrieb Kai Steffen:
>>
>>
>>> Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Das Straßenverkehrsamt
>>
>> die Pflicht-Versicherung dafür kündigen. dann ist das Fahrzeug sofort
>> ohne
>> Versicherungsschutz und da die Versicherung dies der Zulassungsstelle
>> weiterleitet auch abgemeldet.
>>
>>
> Das wird nicht gehn. Imho kannst Du die Versicherung erst NACH der
> Abmeldung kündigen.
>
Doch doch- geht. BTDTGTTS. Allerdings war es 1998- wie es heute
ausschaut *shrug*
Gruß

Autor: Kai Steffen (2006-09-17 20:08:45)

Bygvir Melkerson schrieb:
> On Sun, 17 Sep 2006 18:12:10 +0200, Kai Steffen
> wrote:
>
>> Für Tips bin ich dankbar!
>> Aber bitte nicht solche wie: "Nie angemeldet abgeben" oder ähnliches.
>> Des es saudumm von mir war, weiß ich nun selber :-( Mir geht es nun um
>> Schadensminimierung.
>
> Wie wäre es wenn du dich nackt vor das Auto stellst?

Danke! Das war *DER* Tipp!

Autor: Kai Steffen (2006-09-17 20:26:17)

Holger Korn schrieb:
> Am 17.09.2006 18:12:10 schrieb Kai Steffen:
>
>
>> Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Das Straßenverkehrsamt
>
> die Pflicht-Versicherung dafür kündigen. dann ist das Fahrzeug sofort ohne
> Versicherungsschutz und da die Versicherung dies der Zulassungsstelle
> weiterleitet auch abgemeldet.

Ich habe ja die Versicherung direkt informiert... die schreibt jetzt
erst den Käufer an. Und wenn dann nichts passiert. (die erzählten
irgendwas von2 Monaten) wird erst die Zulassungsstelle wegen entstempeln
der Kennzeichen informiert. Das finde ich ein bißchen lange.


Grüße,
kai

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