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Unfall mit =?ISO-8859-15?ausländischem KFZ - einige =?ISO-8859-15?Fragen, bitte um Hilfe


Autor: Jan-Christoph Langner (2006-05-01 12:52:58)

Hallo,
ich hatte einen Unfall mit einem Klein-LKW polnischer Herkunft (hat mir
die Vorfahrt genommen an einer Rechts-Vor-Links-Kreuzung und ist mir
ungebremst über die Motorhaube gefahren)

Da ich noch nie einen Unfall hatte und die Polizei mir einige Fragen
auch nicht richtig erklären konnte hoffe ich auf Hilfe hier:

* Welcher Versicherung meldet man sowas? Der eigenen
Haftpflichtversicherung? (davon gehe ich jetzt mal aus? Kenne die
gegnerische nicht, s.u.)

* Ich habe von der Polizei gar nichts bekommen außer einer
Vorgangsnummer, ist das Normal? Ich weiss auch überhaupt nichts über den
Fahrer des Kleinlasters außer das ich sein Kennzeichen hab.

Warum sich diese Fragen aufdrängen? Wir haben bei unserer Haftpflicht
angerufen und wollten den Schaden melden, bei der Polizei wurde mir
gesagt man müsse denen nur die Vorgangsnummer bei der Polizei geben, das
wäre alles was die brauchen, die könnten dann Einsicht in die
Ermittlungsakte bekommen.
Nun haben die uns bei der Versicherung erzählt mit der Vorgangsnummer
könnte man überhaupt nichts anfangen.
Die Polizei wiederum sagt auf Rückfrage mehr bekomme ich von denen nicht
und das muss reichen. Ich hab wohlgemerkt NICHTS vom Unfallgegner,
NICHTS von der Polizei, nur die Vorgangsnummer.

Kann mir jemand Helfen wie ich den Schaden melde und vor allem an welche
Versicherung? An die des Unfallgegners kann ich mich ja nicht wenden da
ich die nicht kenne (wie gesagt ich habe nichts vom Unfallgegner und
auch keine Infos von der Polizei bekommen und die scheinen auch nicht
willig zu sein etwas rauszurücken :-( )


Wäre wirklich sehr dankbar für ein paar Hinweise...

Autor: Andre Buhk (2006-05-01 12:58:38)

Jan-Christoph Langner schrieb:
>
> Kann mir jemand Helfen wie ich den Schaden melde und vor allem an welche
> Versicherung? An die des Unfallgegners kann ich mich ja nicht wenden da
> ich die nicht kenne (wie gesagt ich habe nichts vom Unfallgegner und
> auch keine Infos von der Polizei bekommen und die scheinen auch nicht
> willig zu sein etwas rauszurücken :-( )
>
Bei www.zentralruf.de sollte man Dir helfen koennen.

andre

Autor: Andre Buhk (2006-05-01 12:58:38)


Autor: Andre Buhk (2006-05-01 12:58:38)

Jan-Christoph Langner schrieb:
>
> Kann mir jemand Helfen wie ich den Schaden melde und vor allem an welche
> Versicherung? An die des Unfallgegners kann ich mich ja nicht wenden da
> ich die nicht kenne (wie gesagt ich habe nichts vom Unfallgegner und
> auch keine Infos von der Polizei bekommen und die scheinen auch nicht
> willig zu sein etwas rauszurücken :-( )
>
Bei www.zentralruf.de sollte man Dir helfen koennen.

andre

Autor: Jan-Christoph Langner (2006-05-01 13:24:33)

Andre Buhk schrieb:
> Jan-Christoph Langner schrieb:
>> Kann mir jemand Helfen wie ich den Schaden melde und vor allem an welche
>> Versicherung? An die des Unfallgegners kann ich mich ja nicht wenden da
>> ich die nicht kenne (wie gesagt ich habe nichts vom Unfallgegner und
>> auch keine Infos von der Polizei bekommen und die scheinen auch nicht
>> willig zu sein etwas rauszurücken :-( )
>>
> Bei www.zentralruf.de sollte man Dir helfen koennen.

Vielen Dank für den Tipp :-) - in der Tat das konnte man (muss mich
jetzt ans Büro Grüne Karte wenden die spannenderweise erst morgen von
9-16 Uhr erreichbar sind...) Aber immerhin einen Schritt weiter...


Vielen Dank für den Tipp, mir war zwar bewusst das es sowas in der
Richtung gibt, wusste aber weder Namen noch sonstwas davon :-)

Autor: "Wolfgang News" (2006-05-01 14:52:16)

"Jan-Christoph Langner" schrieb...

[...]

> * Welcher Versicherung meldet man sowas? Der eigenen
> Haftpflichtversicherung? (davon gehe ich jetzt mal aus? Kenne die
> gegnerische nicht, s.u.)

Deine eigene Haftpflichtversicherung hat mit einem Unfall, den Du
nicht verursacht hast, eigentlich nichts zu tun. Die ersetzt Dir auch den
Schaden nicht. Oder hast Du eine Vollkaskoversicherung? Die erstetzt
dann ggf. auch solche Schäden...

> * Ich habe von der Polizei gar nichts bekommen außer einer
> Vorgangsnummer, ist das Normal? Ich weiss auch überhaupt nichts
> über den Fahrer des Kleinlasters außer das ich sein Kennzeichen
> hab.

Nee, das ist keinesfalls normal!

Normal wäre es gewesen, wenn die Polizeibeamten Dir eine so
genannte "Unfallmitteilung" ausgehändigt hätten. Darauf stehen
nämlich üblicherweise die Daten aller Unfallbeteiligten - so dass
sowohl Du selbst als auch die betroffene Versicherung (des
Unfallverursachers/-schuldigen) damit zunächst einmal alles
Notwendige gehabt hätte(n).

> Warum sich diese Fragen aufdrängen? Wir haben bei unserer
> Haftpflicht angerufen und wollten den Schaden melden, bei der
> Polizei wurde mir gesagt man müsse denen nur die Vorgangsnummer
> bei der Polizei geben, das wäre alles was die brauchen, die könnten
> dann Einsicht in die Ermittlungsakte bekommen.
> Nun haben die uns bei der Versicherung erzählt mit der
> Vorgangsnummer könnte man überhaupt nichts anfangen.

Na, das ist - mit Verlaub - aber auch totaler Quatsch! Natürlich
bekommt man bei der Unfallsachbearbeitung einer Polizeibehörde
mittels Nennung einer Vorgangsnummer die notwendigen Daten oder
Unterlagen - zumindest wenn man tatsächlich dazu berechtigt ist (was
bei einer Versicherung, die im Rahmen der Schadenregulierung tätig
wird, aber wohl der Fall sein dürfte).

> Die Polizei wiederum sagt auf Rückfrage mehr bekomme ich von
> denen nicht und das muss reichen.

Auch das ist de facto Quatsch! Als Unfallbeteiligter - zumal dann auch
noch als Geschädigter (!) - hast Du nach einem Unfall definitiv das
Recht darauf, die für die Schadenregulierung notwendigen Daten
der/des anderen Unfallbeteiligten zu erhalten. Zwar könnte die auch
der/die andere(n) Unfallbeteiligte(n) selbst übergeben - aber die
Polizei ist auf jeden Fall dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese
Daten untereinander ausgetauscht werden.

Sowas nennt sich ganz allgemein übrigens "Schutz privater Rechte" -
und den hat die Polizei ohne jeden Zweifel zu gewähren!

Wobei sich im speziellen Falle eines Verkehrsunfalls für die Polizei
ggf. auch noch ganz andere - "offiziellere", verkehrs- oder sogar
strafrechtliche - Verpflichtungen ergeben, die den Austausch von
Daten der Unfallbeteiligten notwendig machen...

(In dem Zusammenhang frage ich mich übrigens gerade, warum es den
Straftatbestand der so genannten "Unfallflucht" denn wohl gibt, wenn
es etwa tatsächlich so wäre, dass selbst die Polizei nicht dazu
verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall alle für die
Schadenregulierung notwendigen Daten zur Verfügung gehalten und
dem Unfallgegner ausgehändigt werden müssen...)

> Ich hab wohlgemerkt NICHTS vom Unfallgegner, NICHTS von der
> Polizei, nur die Vorgangsnummer.

Sehr eigenartig!

Sag mal, wo war der Unfall - in welchem Bundesland - von welcher
Polizeibehörde wurde er aufgenommen?


--
Gruß,
Wolfgang.

Autor: Jan-Christoph Langner (2006-05-01 17:16:23)

Wolfgang News schrieb:
> "Jan-Christoph Langner" schrieb...
>
> [...]
>
>> * Welcher Versicherung meldet man sowas? Der eigenen
>> Haftpflichtversicherung? (davon gehe ich jetzt mal aus? Kenne die
>> gegnerische nicht, s.u.)
>
> Deine eigene Haftpflichtversicherung hat mit einem Unfall, den Du
> nicht verursacht hast, eigentlich nichts zu tun. Die ersetzt Dir auch den
> Schaden nicht. Oder hast Du eine Vollkaskoversicherung? Die erstetzt
> dann ggf. auch solche Schäden...

Ja, Vollkasko ist vorhanden, aber möchte ich nicht in Anspruch nehmen da
ja der Unfallgegner (in meinen Augen) schuld ist.

>> * Ich habe von der Polizei gar nichts bekommen außer einer
>> Vorgangsnummer, ist das Normal? Ich weiss auch überhaupt nichts
>> über den Fahrer des Kleinlasters außer das ich sein Kennzeichen
>> hab.
>
> Nee, das ist keinesfalls normal!

>> Die Polizei wiederum sagt auf Rückfrage mehr bekomme ich von
>> denen nicht und das muss reichen.
>
> Auch das ist de facto Quatsch! Als Unfallbeteiligter - zumal dann auch
> noch als Geschädigter (!) - hast Du nach einem Unfall definitiv das
> Recht darauf, die für die Schadenregulierung notwendigen Daten
> der/des anderen Unfallbeteiligten zu erhalten. Zwar könnte die auch
> der/die andere(n) Unfallbeteiligte(n) selbst übergeben - aber die
> Polizei ist auf jeden Fall dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese
> Daten untereinander ausgetauscht werden.

Tja und wie mach ich denen das klar? :-(

>> Ich hab wohlgemerkt NICHTS vom Unfallgegner, NICHTS von der
>> Polizei, nur die Vorgangsnummer.
>
> Sehr eigenartig!

Naja mit der Kommunikation mit dem Polen war nicht so dolle...
Die Polizei war auch kurz nach dem Unfall zur Stelle und hat sich mit
mir und auch dem Polnischem Unfallgegner unterhalten, dann kam der
Abschleppwagen wo ich dann mitfahren sollte, hab vorher noch ne Karte
von der aufnehmenden Polizistin bekommen und mir wurde gesagt ich solle
da anrufen, mir die Vorgangsnummer geben lassen und die an die
Versicherung melden.

> Sag mal, wo war der Unfall - in welchem Bundesland - von welcher
> Polizeibehörde wurde er aufgenommen?

Niedersachsen, Polizeiinspektion Harburg in Winsen




Allgemeine Frage: Wenn ich dann weiss bei wem der Polnische
Fahrzeughalter versichert ist... melde ich die Daten dann an meine
Versicherung? Weil ich wüsste gerad nicht wie man mit der polnischen
Versicherung sinnvoll kommuniziert :-(
Beim Zentralruf wurde mir erzählt ich melde das meiner Versicherung,
kümmern die sich dann darum oder wie läuft das ab?
Sorry ich hab von sowas überhaupt keine Ahnung mangels Unfallerfahrung ;-)

Autor: "Wolfgang News" (2006-05-01 17:45:39)

"Jan-Christoph Langner" schrieb...

[...]

> Tja und wie mach ich denen das klar? :-(

Vielleicht solltest Du einen Rechtsanwalt nehmen und den mal
nachfragen lassen, ob das so normal ist, dass die das so handhaben?

[...]

> Niedersachsen, Polizeiinspektion Harburg in Winsen

Na toll...

> Allgemeine Frage: Wenn ich dann weiss bei wem der Polnische Fahrzeughalter
> versichert ist... melde ich die Daten dann an meine Versicherung? Weil ich
> wüsste gerad nicht wie man mit der
> polnischen Versicherung sinnvoll kommuniziert :-(

Wie gesagt, ich würde vielleicht doch lieber mal einen Rechtsanwalt
mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen, und zwar einen,
der sich Verkehrsunfallregulierungen auskennt.

Unabhängig davon dürfte es so sein, dass die polnische Versicherung
eine Partnerversicherung in Deutschland hat, über die der Schaden bei
Dir dann reguliert wird. Dazu solltest Du Dich an das "Büro Grüne
Versicherungskarte" wenden. Ich glaube, das läuft darüber...

Allerdings wirst Du auch da vermutlich mehr Daten benötigen als die
bloße Verkehrsunfall-Vorgangsnummer...


--
Gruß,
Wolfgang.

Autor: Andre Buhk (2006-05-01 17:49:45)

Wolfgang News schrieb:
>
> Allerdings wirst Du auch da vermutlich mehr Daten benötigen als die
> bloße Verkehrsunfall-Vorgangsnummer...
>
Kennzeichen reicht denen im Notfall auch.

andre

Autor: "Andreas Mayr" (2006-05-01 21:09:57)

"Jan-Christoph Langner" schrieb:

Hi,

> * Welcher Versicherung meldet man sowas? Der eigenen
> Haftpflichtversicherung? (davon gehe ich jetzt mal aus? Kenne die
> gegnerische nicht, s.u.)

Ja, auch. Und zwar mit dem Hintergrund, dass die eigene
KH-Versicherung allfällige Schadensersatzansprüche des
Unfallgegners von vorne herein als unbegründet zurückweisen
kann (Du bist ja Deinen Aussagen zufolge nicht schuld am
Unfall).

Wichtig ist abgesehen davon eine Meldung an die eigene
Kaskoversicherung und an die eigene Rechtsschutzversicherung.
Vor allem aber natürlich an die Haftpflichtversicherung
des Unfallgegners.

> * Ich habe von der Polizei gar nichts bekommen außer einer
> Vorgangsnummer, ist das Normal? Ich weiss auch überhaupt nichts über den
> Fahrer des Kleinlasters außer das ich sein Kennzeichen hab.

Dir als Unfallbeteiligtem müssten sie eigentlich eine Abschrift
ihrer Aufzeichnungen aushändigen, aber Polizisten können da
manchmal recht eigenwillige Ansichten haben. Hier (in .at)
hatte ich öfters schon den Fall, dass der Unfallbeteiligte selbst
die Aufzeichnungen nicht erhielt. Wenn aber die Versicherung
mit einer Vollmacht desselben Unfallbeteiligten um eine
Aktenabschrift ersuchte, dann war das OK...(anders gesagt:
A bekommts nicht, aber B kiegts, wenn er eine Vollmacht von
A hat. Schräg, nicht?).

> Kann mir jemand Helfen wie ich den Schaden melde und vor allem an welche
> Versicherung?

S.o. Um die Versicherung des Gegners herauszufinden,
kannst Du zwar eine Anfrage an die zuständigen Stellen in
Polen machen (lassen), aber das dauert natürlich. Für
Österreich und auch Tschechien ginge das Online, für
Polen konnte ich auf die Schnelle nichts finden.
Erkläre Dein Dilemma den Polizisten, vielleicht helfen sie
Dir ja doch weiter (müssten sie IMHO nämlich sowieso).

Wenn Du dann irgendwie die Versicherung herausgefunden
hast, kannst Du über das Büro Grüne Karte (oder die
Versicherung selber) in Erfahrung bringen, welche Anstalt
in Deutschland deren Korrespondenzanstalt ist. An die richtest
Du dann Deine Forderungen. Schließlich ist der Unfall auf
deutschem Hoheitsgebiet passiert, damit gilt auch
deutsches Recht. Damit kennen sich deutsche Versicherungen
nunmal am Besten aus. Ganz abgesehen davon ist des der
polnischen Versicherung durch das Londoner Abkommen
verboten, diesen Schaden selbst zu regulieren.

Oder aber Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Dann lass
die mal machen, es ist deren Aufgabe Dir zu Deinem Recht
zu verhelfen.

Gruss,
Andreas

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