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Beliebig viele Leute im Auto?
Autor: Egon Mang (2006-03-16 19:25:26)
Hallo,
gestern bei Stern TV kam ein Bericht, dass die Polizei hinten in ihrem
Streifenwagen 4 Leute transportiert hat. (Wovon nur 3 angeschnallt waren).
Es wurde dann klar gestellt, dass dies definitiv erlaubt ist und jeder
legal machen darf. (Bestätigt von der Polizei, dem ADAC und RTL).
In wie weit geht dies?
Ist es auch erlaubt 4 Personen auf der Rückbank und 2 Personen vorne auf
dem Beifahrersitz zu platzieren?
Ich frage 1. weil es auch für mich ab und an mal interessant sein
könnte
und 2. weil uns die Taxi- Fahrer immer einreden, dass wir für die 5
Kilometer zur Disko ein Großraumtaxi brauchen, da nur 4 Leute mitfahren
dürfen!
--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Autor: "Klaus Bodzian" (2006-03-16 19:50:28)
"Egon Mang" schrieb im Newsbeitrag
news:wgmspjkash4w$.14empkqk7gsbh$.dlg@40tude.net...
> Hallo,
>
> gestern bei Stern TV kam ein Bericht, dass die Polizei hinten in ihrem
> Streifenwagen 4 Leute transportiert hat. (Wovon nur 3 angeschnallt waren).
> Es wurde dann klar gestellt, dass dies definitiv erlaubt ist und jeder
> legal machen darf. (Bestätigt von der Polizei, dem ADAC und RTL).
>
> In wie weit geht dies?
> Ist es auch erlaubt 4 Personen auf der Rückbank und 2 Personen vorne
auf
> dem Beifahrersitz zu platzieren?
>
> Ich frage 1. weil es auch für mich ab und an mal interessant sein
könnte
> und 2. weil uns die Taxi- Fahrer immer einreden, dass wir für die 5
> Kilometer zur Disko ein Großraumtaxi brauchen, da nur 4 Leute
mitfahren
> dürfen!
>
§21 StVO verbietet explizit nur drei Umstände des Personentransports.
6 Leute im Auto mit 5 Plätzen, oder 8 Leute im Auto mit 7 Plätzen,
etc. ist
legal,
ABER:
1. das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden (daran
scheiterts dann meist)
2. alle vorhandenen Rückhalteeinrichtungen (vulgo: Gurte) müssen
benutzt
werden
3. der unangeschnallte, überzählige Passagier muß sich bei
einem Umfall und
anschließender Schmerzensgeldforderung hohes Mitverschulden anrechnen
lassen.
Autor: "Klaus Bodzian" (2006-03-16 19:50:28)
Autor: "Klaus Bodzian" (2006-03-16 19:50:28)
"Egon Mang" schrieb im Newsbeitrag
news:wgmspjkash4w$.14empkqk7gsbh$.dlg@40tude.net...
> Hallo,
>
> gestern bei Stern TV kam ein Bericht, dass die Polizei hinten in ihrem
> Streifenwagen 4 Leute transportiert hat. (Wovon nur 3 angeschnallt waren).
> Es wurde dann klar gestellt, dass dies definitiv erlaubt ist und jeder
> legal machen darf. (Bestätigt von der Polizei, dem ADAC und RTL).
>
> In wie weit geht dies?
> Ist es auch erlaubt 4 Personen auf der Rückbank und 2 Personen vorne
auf
> dem Beifahrersitz zu platzieren?
>
> Ich frage 1. weil es auch für mich ab und an mal interessant sein
könnte
> und 2. weil uns die Taxi- Fahrer immer einreden, dass wir für die 5
> Kilometer zur Disko ein Großraumtaxi brauchen, da nur 4 Leute
mitfahren
> dürfen!
>
§21 StVO verbietet explizit nur drei Umstände des Personentransports.
6 Leute im Auto mit 5 Plätzen, oder 8 Leute im Auto mit 7 Plätzen,
etc. ist
legal,
ABER:
1. das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden (daran
scheiterts dann meist)
2. alle vorhandenen Rückhalteeinrichtungen (vulgo: Gurte) müssen
benutzt
werden
3. der unangeschnallte, überzählige Passagier muß sich bei
einem Umfall und
anschließender Schmerzensgeldforderung hohes Mitverschulden anrechnen
lassen.
Autor: markle5000@aol.com (Markus Kleefuss) (2006-03-16 20:06:30)
Klaus Bodzian wrote:
> "Egon Mang" schrieb im Newsbeitrag
> news:wgmspjkash4w$.14empkqk7gsbh$.dlg@40tude.net...
> > Hallo,
> >
> > gestern bei Stern TV kam ein Bericht, dass die Polizei hinten in
ihrem
> > Streifenwagen 4 Leute transportiert hat. (Wovon nur 3 angeschnallt
waren).
> > Es wurde dann klar gestellt, dass dies definitiv erlaubt ist und
jeder
> > legal machen darf. (Bestätigt von der Polizei, dem ADAC und
RTL).
>
> §21 StVO verbietet explizit nur drei Umstände des
Personentransports.
>
> 6 Leute im Auto mit 5 Plätzen, oder 8 Leute im Auto mit 7
Plätzen, etc. ist
> legal,
>
> ABER:
> 1. das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden
(daran
> scheiterts dann meist)
> 2. alle vorhandenen Rückhalteeinrichtungen (vulgo: Gurte) müssen
benutzt
> werden
> 3. der unangeschnallte, überzählige Passagier muß sich bei
einem Umfall und
> anschließender Schmerzensgeldforderung hohes Mitverschulden
anrechnen
> lassen.
Hallo.
Aus diesen Gründen fahren bei mir auch nur max 4 Pers. mit. Da ich
hinten eh nur 2 Sitzkuhlen hab, und ein evtl dritter nur unbequem auf
einen Hubbel parken könnte, und zusätzlich die Gurtschlösser
verdeckt,
erledigt sich so ein Problem meist sehr schnell.
Gruß
Markus
--
Have fun: http://www.klick-game.de/fun-4889.html
Suchbild: http://members.home.nl/saen/Special/zoeken.html
Autor: Egon Mang (2006-03-16 20:35:10)
Am Thu, 16 Mar 2006 20:06:30 +0100 schrieb Markus Kleefuss:
> Aus diesen Gründen fahren bei mir auch nur max 4 Pers. mit. Da ich
> hinten eh nur 2 Sitzkuhlen hab, und ein evtl dritter nur unbequem auf
> einen Hubbel parken könnte, und zusätzlich die
Gurtschlösser verdeckt,
> erledigt sich so ein Problem meist sehr schnell.
Was fährst du denn für ne Klitsche? :-)
Ich persönlich schwöre übrigens auch auf die Einzelsitze hinten.
Habe dies in der A-Klasse - endlos genial.
Welches System mir sehr gut gefällt ist die R-Klasse. Dort sitzt man
wirklich im Kofferraum auch noch ausreichend bequem.
Sicher sowieso - ist ja ein Stern drauf!
--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Autor: markle5000@aol.com (Markus Kleefuss) (2006-03-16 21:09:49)
Egon Mang wrote:
> Am Thu, 16 Mar 2006 20:06:30 +0100 schrieb Markus Kleefuss:
>
> > Aus diesen Gründen fahren bei mir auch nur max 4 Pers. mit. Da
ich
> > hinten eh nur 2 Sitzkuhlen hab[...]
> Was fährst du denn für ne Klitsche? :-)
Der mit den Kuhlen ist ein Twingo :-) Ideal-geniales Auto.
Hab aber noch nen Passat hier rumstehen. Typ 32b, 5 Zyl. von 87. Bin
ich z.Z. am restaurieren. Und irgendwann bekommt er eine H-Nummer.
Unglaublich, wieviel Leuts den schon haben wollten. Keine Chance.
>
> Ich persönlich schwöre übrigens auch auf die Einzelsitze
hinten.
> Habe dies in der A-Klasse - endlos genial.
Bei mir ists eine durchgehende umlegbare Sitzbank mit Beule in der Mitte
und einzel klappbare Rücklehen. Sehr praktisch.
>
> Welches System mir sehr gut gefällt ist die R-Klasse. Dort sitzt man
> wirklich im Kofferraum auch noch ausreichend bequem.
Schulterzuck, DC war noch nie ein Thema für mich. Mir zu moppelig.
> Sicher sowieso - ist ja ein Stern drauf!
Sicher sind Autos nur wenn sie stehen, und selbst dann nicht.
Gruß
Markus
--
Have fun: http://www.klick-game.de/fun-4889.html
Suchbild: http://members.home.nl/saen/Special/zoeken.html
Autor: Marvin Massih (2006-03-16 21:13:28)
Egon Mang schrieb:
> Dort sitzt man
> wirklich im Kofferraum auch noch ausreichend bequem.
> Sicher sowieso - ist ja ein Stern drauf!
Lahmer Bait! Gebt euch mehr Mühe!
--
http://groenndemon.de/blog
Autor: "Dieter B." (2006-03-16 21:37:44)
"Marvin Massih" schrieb im Newsbeitrag
news:dvcgsk$rnu$6@elvis.franken.de...
> Egon Mang schrieb:
> > Dort sitzt man
> > wirklich im Kofferraum auch noch ausreichend bequem.
> > Sicher sowieso - ist ja ein Stern drauf!
>
> Lahmer Bait! Gebt euch mehr Mühe!
Wenn ich Mercedes fahren will, bestelle ich mir ein Taxi
Gruß Dieter
> --
> http://groenndemon.de/blog
Autor: "Stefan Horner" (2006-03-16 21:54:32)
"Klaus Bodzian" schrieb
>
> §21 StVO verbietet explizit nur drei Umstände des
Personentransports.
>
Wo steht das da?
Also ich gebe dir recht, dass es nirgends verboten ist, beliebig viele
Personen zu befördern, aber es steht nichts von expliziten Verboten da.
Oder
bin ich blind?
§21 Personenbeförderung
(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen,
auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter
Kraftfahrzeugen.
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm
sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte
vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen
für
Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet
sind.
Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr
als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne
Sicherung
durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der
Sicherung von
anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen
für Kinder
keine Möglichkeit mehr besteht.
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen
von
Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche
oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten
auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die
Beförderung von
Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in
Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch
dürfen auf
Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
eingesetzt
werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das
Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der
Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens
16 Jahre
alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze
vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame
Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder
nicht in die
Speichen geraten können.
> ABER:
> 1. das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden
(daran
> scheiterts dann meist)
>
Also mein Golf IV darf 500kg zuladen. Dann kann ich ja meine 7 Freundinnen
mit je 60kg mitnehmen :-)
Meinst du, die Polizei wiegt bei Verdacht? :)
Ich bin übrigens mal in den USA mit 8 Leuten Taxi gefahren. Also 8 plus
Fahrer. 5 hinten und 3 auf dem Beifahrersitz. Aber ich hab keine Ahnung, was
da erlaubt ist.
Stefan.
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